Transparente Deklaration

Transparente Deklaration

Nach der Europäischen Textilkennzeichnungsverordnung müssen auf den Etiketten nur Angaben über die verwendeten Fasern stehen, nicht aber über die bei der Verarbeitung eingesetzten Hilfsstoffe. Für mehr Transparenz haben wir eine hauseigene, freiwillige Deklaration für unsere Naturmode eingeführt. Bei jedem Kleidungsstück deklarieren wir transparent, um welche Rohfasern es sich handelt, woher diese stammen und wie sie gefärbt und ausgerüstet wurden. Zudem geben wir an, ob Bleiche oder Aufheller verwendet worden ist.

Naturmode für Damen – nachhaltige Kleidung für den Winter

Standard der Rohfasern

  • k.b.A.: Kontrolliert biologischer Anbau in Mischkultur und Fruchtfolge, ohne Pestizide und chemische Dünger. Zertifiziert.
  • k.b.T.: Kontrolliert biologische Tierhaltung, artgerecht, ohne Pestizide und Masthilfsmittel. Zertifiziert.
  • Konventionell: Umweltschonende oder herkömmliche Anbauweise/Tierhaltung.

Herkunftsland

  • Anbau- bzw. Zuchtgebiete der einzelnen Rohfasern.

Bleiche/Aufheller

  • Ungebleicht: Verzicht auf Bleichmittel.
  • Chlorfrei gebleicht: Bleichmittel ohne Chlorzusatz. Chlorbleiche lehnen wir grundsätzlich ab.
  • Optisch aufgehellt: Ausschließlich nach unseren strengen Materialanforderungen geprüfte optische Aufheller.

Färbung

  • Ungefärbt: Naturbelassen.
  • Synthetisch gefärbt: Gesundheitsunbedenkliche Farbstoffe. Frei von Schwermetallverunreinigungen und schädlichen Azofarbstoffen.

Ausrüstung

  • Ohne Ausrüstung: Verzicht auf zusätzliche Behandlung, um das Textil knitterfrei, bügelleicht, mottenfest usw. auszurüsten.
  • Mechanische Ausrüstung: Veredelung durch Hitze, Wasser und/oder ein rein mechanisches Verfahren.
  • Enzymatische Ausrüstung: Lassen wir unter Beachtung des strengen GOTS-Standards zu. Sie trägt dazu bei, dass Fasereigenschaften dauerhaft erhalten bleiben.

Produktionsland

  • Das Land, in dem die Produkte hergestellt werden.
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